Die Leistungen und Honorare werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie häufig ganz oder teilweise. Der genaue Umfang der Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif beziehungsweise den jeweils geltenden Beihilfevorschriften ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. 

Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder zum organisatorischen Ablauf haben, unterstütze ich Sie gerne.