Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, wie die Finanzierung einer Psychotherapie in einer Privatpraxis durch Ihre private Krankenversicherung geregelt ist. Die Leistungen und Honorare werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel. Dennoch empfiehlt es sich, die individuellen Bedingungen vorab mit Ihrer Versicherung zu klären (siehe Auflistung). Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne dabei.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.
Falls Sie privat versichert sind, empfehlen wir Ihnen folgende Fragen bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe zu klären. Sie können auch darum bitten, Ihnen die Informationen zur eigenen Absicherung schriftlich zu geben.
- Wie und in welchem Umfang wird Psychotherapie erstattet? Beispielsweise:
a) genauso wie durch gesetzliche Krankenversicherungen
b) pauschal max. X Sitzungen pro Jahr
c) ein bestimmter prozentualer Anteil des Honorars nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP)
d) nur bei Ärzt/innen
e) gar nicht - Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht der behandelnden Psychotherapeutin verlangt?
- In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) zusätzlich zu einem ggf. genehmigungspflichtigem Stundenkontingent erstattet?
- Ab wann werden genehmigungspflichtige Psychotherapiesitzungen erstattet?
a) falls die Genehmigung erteilt wird ab Antragsstellung
b) immer erst nach erteilter Genehmigung. Falls b) wie lange benötigt die Verwaltung für die Genehmigung? - Gibt es Formulare, die auszufüllen sind? Bitte bringen Sie diese mit!
Im Erstgespräch geht es zunächst darum, dass wir uns kennenlernen und Ihr Anliegen in Ruhe besprechen. Sie haben die Möglichkeit zu schildern, was Sie aktuell belastet, seit wann die Beschwerden bestehen und was Sie sich an Unterstützung wünschen. Gemeinsam schauen wir, ob mein therapeutisches Angebot zu Ihrem Anliegen passt, wie ein möglicher weiterer Verlauf aussehen könnte und welche organisatorischen Fragen zu klären sind. Dazu gehören zum Beispiel das Format der Sitzungen, die Abrechnung und die nächsten Schritte.
Mir ist wichtig, dass Sie das Erstgespräch nicht als Prüfung erleben. Sie müssen nichts perfekt vorbereiten. Es geht zunächst darum, einen ersten Überblick zu gewinnen und gemeinsam zu überlegen, was für Sie hilfreich und sinnvoll sein kann.
Je nach Anliegen biete ich folgende Formate an:
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Paartherapie
- Coaching
Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Paar- oder Gruppentermine können davon abweichen.
Das Erstgespräch findet in meiner Praxis in der Regel persönlich statt. Der direkte Kontakt ist mir wichtig, weil er aus meiner Sicht eine gute Grundlage für Vertrauen, Orientierung und die gemeinsame therapeutische Arbeit schafft.
Im weiteren Verlauf können nach Absprache bei Bedarf auch Videositzungen möglich sein. Ob dieses Format sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Anliegen und vom bisherigen Verlauf ab.
Videositzungen erfolgen ausschließlich über einen datenschutzkonformen Videodienst. Für die Durchführung ist ein ruhiger, ungestörter Ort sowie eine stabile Internetverbindung erforderlich. Den Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin.
